Korrigierter Abdruck in heutiger Notation

  • Ziel: Wie der diplomatische Abdruck in normaler Typographie, aber mit Emendation offensichtlicher Fehler, mit weitgehender Anpassung an moderne
    Notationsgepflogenheiten und in jedem Fall in Partitur
  • Technik: Notenstich oder vergleichbares Verfahren
  • Quelle: ein Autograph oder eine andere reproduktionswürdige Vorlage
  • Methode:
    1. Quellenkritik
    2. Notationskunde
    3. Textkritik in Bezug auf korrigierte Lesarten
    4. Emendation
  • kritischer Apparat:
    1. Quellenbeschreibung und –bewertung
    2. Zweifelhafte Lesarten
    3. Autorkorrekturen
    4. Konjekturen des Herausgebers
    5. Änderungen der Notation

Der korrigierte Abdruck in heutiger Notation hält sich streng an eine Quelle und
korrigiert lediglich offensichtliche Fehler. In vielen Gesamtausgaben werden in dieser
Form beispielsweise Fragmente, die in Reinschrift überliefert sind, in Supplementbänden vorgelegt.
Die bis heute erscheinenden praktischen Ausgaben mit dem Siegel ‚Urtext‘ sind zum Teil
einfach korrigierte Abdrucke. Diese entstehen auf der Grundlage nur einer Quelle und
profitieren von der allgemeinen Annahme, dass ein einzelnes Autograph einer Komposition existiert.
Die Urtextausgaben entstanden als Gegenstück zur Interpretationsausgabe. Die Über-
frachtung mit Spiel- und Interpretationsanweisungen ließ diese Ausgaben nicht mehr
praktikabel sein und führte dazu, dass die Grenze zwischen der eigentlichen
Komposition und ihrer Interpretation verschwamm. Die Urtextausgabe zog diese
Grenze erneut, indem auf Herausgeberzusätze weitgehend verzichtet wurde.
Zum Teil werden auch kritische Ausgaben mit diesem Siegel versehen, die wiederum teils von Verlagsseite ediert, teils aber auch auf der Grundlage der historisch-kritischen Gesamtausgaben herausgegeben werden. Letztlich ist es also kaum möglich, ausgehend von dem Siegel ‚Urtext‘ Rückschlüsse auf die Editionsform oder -technik zu ziehen. Vielmehr spiegelt es den ‚guten Willen‘, einen möglichst authentischen Notentext anzubieten.
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Literatur:

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Urtext – eine kleine Geschichte

Die Ansprüche an musikalische Ausgaben allgemein änderten sich auch wegen des
starken Wandels in der Notation um 1800. Ein neues Interesse an älterer Musik machte in ausschließlich praktischen Ausgaben editorische Eingriffe notwendig. Um den veralteten Notentext weiterhin lesbar und praktikabel zugänglich zu machen, wurden verschiedne Formen der Bezeichnung und Kommentierung eingeführt. Ähnlich den ersten wissenschaftlichen Gesamt- und Denkmalausgaben aus der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden neue Publikationsformen, wie die Gesamtausgabe der Klavierwerke klassischer Meister in Einzel- oder Reihenpublikationen.
Mit der Einführung des Herausgebers durch die wissenschaftliche Edition sollten bei
diesen praktischen Publikationen die Namen prominenter Musiker und Musikpädagogen für die Qualität der aufführungspraktischen und kommentierenden Zusätze garantieren. Gründe hierfür sind mehr im bürgerlichen Bildungsideal zu suchen und weniger in wissenschaftlichem Interesse. So fanden sich auch gekennzeichnete Herausgeberzusätze und in Notentext integrierte analytische und ästhetische Erläuterung als erprobte wissenschaftliche Editionstechniken in instruktiven, praktischen Ausgaben.
Der vorläufige Höhepunkt der fortschreitenden Bezeichnung und Gestaltung des Noten-
textes war in der von Heinrich Germer ab 1890 bei Litolff erscheinenden Akademischen Neu-Ausgabe klassischer Klavierwerke erreicht. Die Kombination von aufführungspraktischer und analytischer Bezeichnung, Dokumentation varianter Lesarten in Fußnoten und in einer umfangreichen Kommentierung, die vortragstechnische, ästhetische und textkritische Fragen thematisiert, mündetet in der Überfrachtung des Notentextes, die die Praktikabilität der Edition erheblich einschränkt.
Als Gegenbewegung zu immer stärker und immer unterschiedlicher bezeichneten
Ausgaben wurde 1895 durch die Königliche Akademie der Künste zu Berlin die Reihe
Urtext classischer Musikwerke gegründet. In ihr sollten ausschließlich unbezeichnete Ausgaben erscheinen, um der befürchteten Entfremdung der eigentlichen Musikwerke zu begegnen. Ein Anliegen, das erst mit den praktischen Urtext-Ausgaben des dafür gegründeten Henle-Verlags in den 1940er Jahren erfolgreich umgesetzt werden konnte. Erst dann konnten Instruktionen und Kommentare anderen, inzwischen gewachsenen Institutionen und Medien überlassen und endgültig aus den Musikalien ausgeschlossen werden.
Mit der von der Berliner Akademie der Künste initiierten Reihe begann 1895 eine neue
Epoche der Editionsgeschichte. Dem bis dahin ständig gestiegenen Vermittlungsanspruch der instruktiven und Interpretationsausgaben standen nun möglichst unbeschriebene Urtext-Ausgaben gegenüber.
Durch den Niedergang der Interpretationsausgabe im 20. Jahrhundert und den Aufstieg
der so genannten Urtextausgabe wurde das Problem der musikalischen Darstellung des
Notentextes zwar ausgelagert, aber nicht gelöst. Ein Grund für den Erfolg des Urtextes kann darin gesehen werden, dass Interpretationen veralten und Urtexte, zumindest hinsichtlich irgendwelcher Zusätze, nicht. Das Aufkommen von Tonträgern als neues Medium darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. In den Interpretationsausgaben waren bisher zwei völlig verschiedene Informationsarten gebündelt, der eigentliche Notentext und dessen Interpretationsanweisungen. Nun konnten verschiedene Interpretationen den jeweiligen Aufnahmen entnommen und mussten nicht mehr umständlich direkt in den Text hineingeschrieben werden. Letztlich gehört auch die Urtextausgabe zu einer Interpretationskultur, die einen vermittelnden Notentext selbst nicht mehr brauchte.
Trotz der noblen Idee, den Notentext nicht durch Herausgeberzusätze zu verunreinigen, schien auch die Urtextausgabe letztendlich nicht geeignet, ein Werk im Sinne der Intention des Komponisten zu publizieren, da sie wie selbstverständlich einen intendierten Klang suggerieren, der so eventuell nie gemeint war.
Ausgehend von der Aufbruchs- und Wiederaufbaustimmung nach dem zweiten Welt-
krieg, begann im deutschsprachigen Raum ein neuer Abschnitt in der Geschichte der
wissenschaftlichen Musikedition. Das Bewahren der Vergangenheit hatte nach den zerstörerischen Kriegsjahren einen neuen Stellenwert eingenommen.
Zahlreiche Editionsprojekte wurden gegründet, deren Anliegen die Herausgabe
sämtlicher Werke eines Komponisten war. Das waren zum Teil Neu-Ausgaben der
bereits existierenden Gesamtausgaben mit den Verfahrensweisen einer inzwischen in
ihren Grundsätzen veränderten Editionsphilologie. Es hatte sich herausgestellt, dass die alten Ausgaben nicht mehr dem Anspruch, der an sie gerichtet war, gerecht werden
konnten.
Da die musikalischen Gesamtausgaben als geeignetes Mittel für eine auch international wirksame Repräsentanz nationaler Kultur anerkannten waren, wurden die sehr kostenintensiven Editionsunternehmen durch öffentliche Gelder von Bund und Ländern sowie kulturtragende Institutionen wie die deutschen Akademien der Wissenschaften entsprechend gefördert. Außerdem war das große Engagement der Musikverlage dienlich, die wirtschaftlich-kommerzielle Interessen mit der Erfüllung der ethischen Verpflichtung zur Bewahrung musikalischer Qualitätsstandards verbanden und dies bis heute noch tun.
Die Idee des individuellen Kunstwerks ist durch die kompositorischen Entwicklungen
im 20. Jahrhundert ins Wanken geraten. Da viele Komponisten sehr gegensätzliche,
radikal andersartige Musikkonzepte entwickelt hatten, wurde sogar vom Verfall des
Werkbegriffs gesprochen. Entscheidend dabei ist die Erkenntnis, dass der Kunstbegriff des 19. Jahrhunderts historisch bedingt ist, also nur im Kontext seiner Zeit Gültigkeit hat.
Diese Erkenntnis schlägt sich auch in den Editionstechniken selbst nieder. Es werden
nun alle Quellen unabhängig von ihrer Rolle in der Werkgenese oder -verbreitung als
zur Sache gehörig verstanden und behandelt. Die ästhetisch-normative Grundhaltung
wurde von einer übergreifend historisierenden Differenzierung abgelöst, was bis heute Bestand hat.


Literatur: